Inhaber: Dipl.Kfm. Karl Heinz Weber
Strasse: Würmstrasse 13a
PLZ/Ort: 82166 Gräfelfing
Telefon: 089 / 8982660
Telefax: 089 – 89826666
Email: info@wiba-wp.de
Beratung mit Hand und Fuss.
Neben der Beratung auf den Gebieten des Steuerrechts, insbesondere Einkommen- und Erbschaftsteuer, kann Ihnen die Kanzlei aufgrund der langjährigen Tätigkeit des Herrn Weber als Wirtschaftsprüfer eine umfassende Beratung in Nachfolgemodellen anbieten.
Darüberhinaus ist Herr Weber auch auf dem Gebiet der Anlagenberatung tätig und kann Ihnen z.B. beim Immobilien-Erwerb in Spanien und Italien behilflich sein.
Selbstverständlich steht Ihnen die Kanzlei bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten aufgrund der ausländischen Kooperation beratend zur Seite.
Aufgrund der engen Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und Sachverständigen der unterschiedlichsten Fachbereiche können wir Ihnen eine bereichs- und themenübergreifende Beratung anbieten.
Leistungen im Überblick
Lohn- und Finanzbuchhaltung
- Finanz- und Kostenbuchhaltungen sowie Anlagebuchhaltungen für bilanzierende und Einnahmen-/Überschußrechner (§4 ABS.1 und Abs.3 EStG)
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Jahresabschlüsse für Personen- und Kapitalgesellschaften
Jahresabschlüsse / Steuererklärungen
- Erstellung von Jahresabschlüssen inklusive Steuererklärungen
für Einzelunternehmen/ Personengesellschaften
für Kapitalgesellschaften
für Stiftungen
Prüfungstätigkeiten
- Gesetzliche Abschlußprüfungen
insbesondere im Industriebereich - Freiwillige Prüfung aller Art
Beratungstätigkeiten
- Steuerberatung jeglicher Art, insbesondere:
- Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer
- Nachfolgeregelungen bei Personen- und Kapitalgesellschaften
- Selbstanzeigen inklusive Erstellung der erfolderlichen Anlagen für das Finanzamt
Immobilien- und Anlageberatung einschließlich Vermögensverwaltung
- Treuhandschaften
- Kapitalanlagen im Ausland
- Tätigkeiten als Testamentvollstrecker
Sonstige Tätigkeiten
- Finanz- und Liquiditätsplanung
- Unternehmensbewertungen und Ertragswertgutachten
- Betriebswirtschaftliche Analysen
Doppelbesteuerungsabkommen
- grenzüberschreitende unternehmerische Tätigkeiten, z.B. USA, Italien, Österreich und Spanien
- Immobilienerwerb im Ausland
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