Inhaber: Ralf Graf
Strasse: Vierhausstraße 4
PLZ/Ort: 44807 Bochum
Telefon: 0234 – 9 59 82-0
Telefax: 02 34 – 9 59 82-82
Email: info@sv-liermann.de
Web: http://www.sv-liermann.de
Informationen zum Unternehmen
Das Sachverständigen Büro Liermann, gegründet 1923 von Ewald Liermann, einer der ersten Sachverständigen in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, weitergeführt und zur heutigen Größe gebracht von seinem Sohn Klaus Liermann, ist eines der modernsten und innovativsten, deren Ingenieure und Kfz-Sachverständigen mit allen Dienstleistungen im gesamten Ruhrgebiet zur Verfügung stehen.
Seit dem Tod von Klaus Liermann im Jahre 2003 führt Ralf Graf das Unternehmen.
An den Standorten in Bochum, Gelsenkirchen und Hattingen stehen Ihnen Prüfzentren und qualifiziertes Personal zur Verfügung.
Sind Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt worden, sollten Sie im eigenen Interesse einen Sachverständigen beauftragen, da die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet wird, auf dessen Grundlage dem Geschädigten der ihm zustehende Schadenersatz in vollem Umfang erstattet wird.
Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann. Die Beweissicherung über Schadenart und -umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später Streit über den Schadenhergang oder die Reparaturdurchführung gibt.
- Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne das Gutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten die Geschädigten häufig auf Wertminderung bis zu mehreren tausend Euro.
- Mit Hilfe des Gutachtens kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, sodass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung belegt werden können.
Wie finde ich einen seriösen Partner?
Einen zertifizierten, unabhängigen Sachverständigen können Sie über den ZAK e.V. oder BVSK
( Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. ) finden. An der Entwicklung des BVSK zu einem modernen Dienstleister hat Klaus Liermann mitgewirkt und als geschäftsführender Vorsitzender und als Vorsitzender der größten BVSK-Landesgruppe Ruhr die Politik der Kfz-Sachverständigen über viele Jahre aus der ersten Reihe gestaltet.
Was kostet mich die Leistung?
- Dem Geschädigten steht es grundsätzlich zu, einen Sachverständigen seiner Wahl mit der Beweissicherung und der Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen beauftragt hat. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig. Sofern jedoch nur ein so genannter Bagatellschaden vorliegt (Schaden nicht höher als € 750) reicht als Schadennachweis der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt aus.Bei der Feststellung dieser Schadengrenze sind wir selbstverständlich und unverbindlich behilflich!
- Zur Durchsetzung seiner Ansprüche kann der Geschädigte einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen – die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen.
Wichtige Punkte nach einem Unfall!
- Beim Verkauf eines instand gesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalles im Regelfall offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang dargelegt werden
- Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachten erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung).
- Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen.
- Benötigen Sie keinen Mietwagen und Ihr Fahrzeug steht Ihnen unfallbedingt nicht zur Verfügung, können Sie statt des Mietwagens Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem Fahrzeugtyp. Die Eingruppierung des Fahrzeuges, nach der sich die Höhe des Nutzungsausfalles richtet, nimmt ein Kfz-Sachverständiger vor.
- Behalten Sie die Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren Händen, auch wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Lassen sie es nicht zu,dass ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger, der Ihre Ansprüche ermittelt und dokumentiert, durch das so genanntes Schadenmanagement ausgeschaltet wird.
- Der unabhängige Kfz-Sachverständige trägt dazu bei, dass auch die gegnerische Versicherung vor unzutreffenden Schadenersatzleistungen bewahrt wird. Dies dient allen Versicherungsnehmern, die mit ihren Prämien letztlich die Schadenbehebung finanzieren.
- Immer bietet sich in Zweifelsfällen die sogenannte Vorab-Beweissicherung an, die für € 50 netto plus Nebenkosten angeboten wird, so dass Sie auf der sicheren Seite sind. Die Daten werden bei uns 3 Jahre vorgehalten.
Grundsätzlich gilt: Fragen kostet nichts! Wir sind Ihnen jederzeit gerne behilflich.
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